zum Inhalt springen
hier klicken um zum Inhalt zu springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Mittagsverpflegung der Mittagsmatrosen GmbH an den Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock


Stand März 2026 

Vertragsgrundlagen

Der Vertrag über die Mittagsverpflegung durch die Die Mittagsmatrosen GmbH (nachfolgend: „Mittagsmatrosen“) kommt allein durch Abschluss und Bestätigung der Teilnahmevereinbarung auf unserer Internetseite zustande. Ein Vertragsschluss in den Ausgabestellen oder dem Verwaltungssitz der Mittagsverpflegung ist nicht möglich. Wir erbringen die Leistungen der Mittagsverpflegung ausschließlich auf der Grundlage der geschlossenen Teilnahmevereinbarung sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns in Textform vereinbart wurden.

Vertragsschluss

Der rechtskonforme Abschluss der Teilnahmevereinbarung wird online durchgeführt und trägt keine eigenhändigen Unterschriften. Die elektronische Bestätigung des Vertrags erfolgt durch Sie beim ersten Login auf dem Bestellportal www.die-mittagsmatrosen.de/bestellung.

Kein Widerrufsrecht

Bei dem hier vorliegenden Vertrag über die schulische Mittagsverpflegung besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Vertrag zwischen Ihnen und uns mit Absendung der vollständig ausgefüllten Anmeldung wirksam zustande kommt.

Preise und ihre Gültigkeit 

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Mittagsmatrosen sind zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen berechtigt, sofern sich die den geltenden Preisen zugrunde liegenden Löhne, Lebensmittelkosten, Energiekosten oder gesetzliche Abgaben (insbesondere Umsatzsteuer) ändern und seit der letzten Preisanpassung mindestens drei Monate verstrichen sind. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu; das Kündigungsrecht kann innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden. Neue Preise werden auf unserer Internetseite www.die-mittagsmatrosen.de/bestellung mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten veröffentlicht und gelten ab dem dort angegebenen Zeitpunkt.

Ausgabetermine

Selbstverständlich bemühen wir uns, die Ausgabetermine in den Schulen genauestens einzuhalten. In Einzelfällen ist uns eine Toleranz von 60 Minuten einzuräumen. 

Änderungen der Menüs

Die Mittagsverpflegung wird durch uns täglich frisch zubereitet. Geringfügige Änderungen in unserem Menüangebot aufgrund von Lieferengpässen sowie saisonal- oder qualitätsbedingten Schwankungen sind daher nicht auszuschließen. Der Vertragspartner räumt uns eine entsprechende Toleranz ein. 

Geltung der Bestellungen

Das für den jeweiligen Tag bestellte Menü gilt als verbindlich und somit kostenpflichtig bestellt. Für die Kostentragungspflicht ist es unerheblich, ob das Essen tatsächlich an der Ausgabestelle abgeholt bzw. eingenommen wird. Für längerfristige Abmeldungen sind die vertraglichen Regelungen zu beachten. Davon abweichende, kurzfristige Abmeldungen führen nicht zum Entfall der Zahlungspflicht. Es wird dennoch empfohlen, über unser Online-Bestellsystem kurzfristige Abmeldungen vorzunehmen, um eine Überproduktion bestellter Mittagessen zu vermeiden; nur so kann ressourcenschonend produziert werden. Zu den gesetzlich festgelegten Feiertagen sind alle Schüler automatisch abgemeldet. Eine eventuelle Aufhebung der schulischen Präsenzpflicht sowie die Ermöglichung von Homeschooling können im System nicht berücksichtigt werden – solche Tage gelten als normaler Schultag und gewählte Menüs gelten als verbindlich und somit kostenpflichtig bestellt.

Zurverfügungstellung der Transponder

Der erste Transponder, der an den Essensteilnehmer ausgegeben wird, ist kostenfrei. Bei Verlust eines Transponders wird ein Ersatztransponder an den Vertragspartner ausgegeben; hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von einmalig 5,00 € an. Eine Ausgabe erfolgt von Mo – Fr von 8.00 bis 15.30 Uhr in der Stellmarkerstrat 10, 18055 Rostock (Brinckmansdorf).  

Essen in den Ferien 

Wenn Essen in den gesetzlich festgelegten Ferienzeiten gewünscht wird (z.B. in den Grundschulen, wo Hortbetreuungen stattfinden), muss zusätzlich und aktiv Essen ausgewählt und gebucht werden. Die Mittagsverpflegung in den Ferien ist kein Bestandteil des Abo Modells. Die Versorgung in den Schulferien muss daher zusätzlich und aktiv nach den aktuell geltenden Preisen gebucht und bezahlt werden.  

Erklärung einer Kündigung

Jede Kündigung hat in Textform mindestens mit Angabe des vollständigen Namens des Kündigenden sowie des Datums zu erfolgen. Kündigungen können auch persönlich zur Niederschrift durch uns in der Geschäftsstelle, der Mittagsmatrosen erklärt werden. Sofern auf unserer Internetseite ein Kündigungsformular bereitgestellt ist, kann auch darüber eine Kündigung wirksam erfolgen. 

Gewährleistung 

Sollten trotz höchster Qualitätsstandards bei der Herstellung, beim Transport oder bei der Ausgabe Mängel auftreten, sind diese sofort nach Ausgabe und noch vor dem Verzehr des Menüs bei dem Ausgabepersonal geltend zu machen. Keine Mängel stellen subjektive Geschmacksempfindungen dar. Die Mittagsmatrosen werden von ihrer Liefer- und Leistungspflicht aufgrund höherer Gewalt befreit, wenn eine Auslieferung der Mittagsverpflegung wesentlich erschwert oder unmöglich ist. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturgewalten, Feuer, Überschwemmungen, Streiks, wesentliche Störungen im Straßenverkehr und behördliche Anordnungen. 

Haftung und Schadensersatz

Die Mittagsmatrosen haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen wie folgt:

a) Unbeschränkte Haftung:

Die Mittagsmatrosen haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Mittagsmatrosen bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

b) Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten:

Im Übrigen haften die Mittagsmatrosen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c) Ausschluss: Eine weitergehende Haftung der Mittagsmatrosen besteht nicht. 

Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter www.die-mittagsmatrosen.de/datenschutzerklaerungabrufbar ist. Diese enthält alle relevanten Informationen zur Erhebung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 13 DSGVO sowie zu den Rechten der betroffenen Personen.

Erfüllungsort- und Vertragssprache

Erfüllungsort für die Lieferung sowie Übergabe der Mittagsverpflegung sowie die Zahlung der Preise ist Rostock. 

Vertragssprache ist deutsch.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir sind berechtigt, die AGB zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Das ist z.B. bei Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der für unsere Leistungserbringung wesentlichen Marktgegebenheiten der Fall. Neue AGB werden auf unserer Internetseite www.die-mittagsmatrosen.de/impressum veröffentlicht. Der Vertragspartner wird mit einer E-Mail auf die neuen AGB hingewiesen. Die geänderten AGB werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners Vertragsbestandteil. Die Zustimmung kann in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) oder durch Bestätigung im Online-Portal erfolgen.  Bei fehlender Zustimmung gelten die bisherigen AGB fort; beide Vertragsparteien sind dann berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen zu kündigen.

Die Mittagsmatrosen GmbH
August-Bebel-Straße 55, 18055 Rostock

Neue Adresse ab September 2026:
Stellmarkerstrat 10, 18055 Rostock

HRB 16649, UST-ID: DE369640721
Geschäftsführung: Andreas Schwarz, Ruth Ramberger
Vorsitz des Aufsichtsrats: Barbara Cornelius 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter xbagnxg@qvr-zvggntfzngebfra.qr zur Verfügung.

hier klicken um zum Seitentitel zu springen
Die Mittagsmatrosen GmbH