Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Mittagsverpflegung der Mittagsmatrosen GmbH an den Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Stand März 2025
Vertragsgrundlagen
Der Vertrag über die Mittagsverpflegung kommt allein durch Abschluss und Bestätigung der Teilnahmevereinbarung auf unserer Internetseite zustande. Ein Vertragsschluss in den Ausgabestellen oder dem Verwaltungssitz der Mittagsverpflegung ist nicht möglich. Wir erbringen die Leistungen der Mittagsverpflegung ausschließlich auf der Grundlage der geschlossenen Teilnahmevereinbarung sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart wurden.
Preise und ihre Gültigkeit
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mittagsmatrosen sind zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen berechtigt, sofern sich die den geltenden Preisen zugrunde liegenden Löhne, Kosten und Abgaben ändern und seit der letzten Preisanpassung mindestens drei Monate verstrichen sind. Neue Preise werden auf unserer Internetseite https://die-mittagsmatrosen.de/bestellung veröffentlicht und gelten, sofern dort kein späterer Zeitpunkt benannt wird, ab dem Folgetag der Veröffentlichung.
Termine
Selbstverständlich bemühen wir uns, die Ausgabetermine in den Schulen genauestens einzuhalten. In Einzelfällen ist uns eine Toleranz von 60 Minuten einzuräumen.
Änderungen der Menüs
Die Mittagsverpflegung wird durch uns täglich frisch zubereitet. Geringfügige Änderungen in unserem Menüangebot aufgrund von Lieferengpässen sowie saisonal- oder qualitätsbedingten Schwankungen sind daher nicht auszuschließen. Der Kunde räumt uns eine entsprechende Toleranz ein.
Geltung der Bestellungen
Das für den jeweiligen Tag bestellte Menü gilt als verbindlich und somit kostenpflichtig bestellt. Für die Kostentragungspflicht ist es unerheblich, ob das Essen tatsächlich an der Ausgabestelle abgeholt bzw. eingenommen wird. Für längerfristige Abmeldungen sind die vertraglichen Regelungen zu beachten. Davon abweichende, kurzfristige Abmeldungen führen nicht zum Entfall der Zahlungspflicht. Es wird dennoch empfohlen, über unser Online-Bestellsystem kurzfristige Abmeldungen vorzunehmen, um eine Überproduktion bestellter Mittagessen zu vermeiden; nur so kann ressourcenschonend produziert werden. Zu den gesetzlich festgelegten Feiertagen sind alle Schüler automatisch abgemeldet. Eine eventuelle Aufhebung der schulischen Präsenzpflicht sowie die Ermöglichung von Homeschooling können im System nicht berücksichtigt werden – solche Tage gelten als normaler Schultag und gewählte Menüs gelten als verbindlich und somit kostenpflichtig bestellt.
Zurverfügungstellung der Transponder
Der erste Transponder, der an den Kunden ausgegeben wird, ist kostenfrei. Bei Verlust eines Transponders wird ein Ersatztransponder an den Kunden ausgegeben; hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von einmalig 5,00 € für den neuen Transponder an; für einen solchen Ersatztransponder wird kein Pfand erhoben.
Essen in den Ferien
Wenn Essen in den gesetzlich festgelegten Ferienzeiten gewünscht wird (z.B. in den Grundschulen, wo Hortbetreuungen stattfinden), muss rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor den Ferien eine gesonderte Anmeldung über unser Online-Portal für die Ferienverpflegung erfolgen. Achtung: Die Mittagsverpflegung in den Ferien ist auch kein Bestandteil des Abomodells; die Versorgung in den Schulferien muss daher stets zusätzlich nach den aktuell geltenden Preisen des Grundmodells bezahlt werden.
Erklärung einer Kündigung
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Unterschrift des Kunden. Kündigungen können auch persönlich zur Niederschrift durch uns in der Geschäftsstelle, der Die Mittagsmatrosen GmbH erklärt werden. Sofern auf unserer Internetseite ein Kündigungsformular bereitgestellt ist, kann auch darüber eine Kündigung wirksam erfolgen.
Gewährleistung
Sollten trotz höchster Qualitätsstandards bei der Herstellung, beim Transport oder bei der Ausgabe Mängel auftreten, sind diese sofort nach Ausgabe und noch vor dem Verzehr des Menüs bei dem Ausgabepersonal geltend zu machen. Keine Mängel stellen subjektive Geschmacksempfindungen dar. Die Mittagsmatrosen GmbH wird von ihrer Liefer- und Leistungspflicht aufgrund höherer Gewalt befreit, wenn eine Auslieferung der Mittagsverpflegung wesentlich erschwert oder unmöglich ist. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturgewalten, Feuer, Überschwemmungen, Streiks, wesentliche Störungen im Straßenverkehr und behördliche Anordnungen.
Schadensersatz
Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter https://die-mittagsmatrosen.de/datenschutzerklaerung abrufbar ist. Diese enthält alle relevanten Informationen zur Erhebung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung sowie Übergabe der Mittagsverpflegung sowie die Zahlung der Preise ist Rostock.
Gerichtsstand ist Rostock. Vertragssprache ist deutsch.
Änderungen der AGB
Wir sind berechtigt, die AGB zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Das ist z.B. bei Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der für unsere Leistungserbringung wesentlichen Marktgegebenheiten der Fall. Neue AGB werden auf unserer Internetseite https://die-mittagsmatrosen.de/agb veröffentlicht. Der Kunde wird mit einer E-Mail auf die neuen AGB hingewiesen; sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Erhalt dieser E-Mail uns gegenüber dem Inhalt der neuen AGB per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Auf die Widerspruchsmöglichkeit wird der Kunde in der Hinweis-E-Mail zu den neuen AGB hingewiesen.
Die Mittagsmatrosen GmbH
August-Bebel-Straße 55, 18055 Rostock
HRB 16649, UST-ID: DE369640721
Geschäftsführung: Andreas Schwarz
Vorsitz des Aufsichtsrats: Martin Warning
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter vasb@qvr-zvggntfzngebfra.qr zur Verfügung.